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Trailerimport aus NL < 750 kg
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13.08.2015, 21:42
Wasserarbeiter
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Zitat:
Zitat von
Dutchrockboy
Nein,
B ist nicht erlaubt. Wenn ein nl in nl in ein D Auto fährt ist dies ohne Sondergenehmigung Steuerhinterziehung und strafbar....
Moin,
wieso das denn? Die Steuern zahlt doch der Fahrzeughalter und nicht der Fahrer.
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Gruß
Markus
- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
Wasserarbeiter
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Infos zu meinem Boot
Boot:
Quicksilver HD380
Motor:
Mercury 20 PS, viertakt
Trailer:
Harbeck 450 BS
Bootsreviere:
Roermond
Herkunftsland:
Deutschland