Hallo,
Die Flaggenführung ist oft von nationalen Gesetzen geregelt. Wer einen österreichischen Seebrief hat, ist z.b. verpflichtet die österreichische Seeflagge zu führen -
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Paragraf 3, Absatz 3 im verlinkten Gesetz bedeutet, dass z.B über der österreichischen Seeflagge keine andere Flagge gesetzt werden darf.