Sieh mal alles nicht so schwarz..............manchmal artet diese Autoverkaufsgeschichte auch schon in Hysterie aus .
Das Wichtigste wurde oben schon geschrieben.
Bevor das geld nicht gecheckt ist bei der Einzahlung, wird kein KV unterschrieben.
Wenn es Falschgeld ist, ist es immer noch sein Geld das eingezogen wird.
Was ich bis dieses Jahr auch nicht wußte als ich meinen Dodge verkaufte:
wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, sind die Kennzeichen trotzdem für diesen Tag noch gültig und man darf bis 24.00 h ohne Zulasssungstempel fahren.
Kurzzeitkennzeichen hin oder her, daß ist ja nicht mehr Dein Problem.
Kommt immer auch auf das EU Land an, in dem man mit dt. Kurzeitkennzeichen fährt, vielleicht wird es in Slowenien toleriert..ich weiß es nicht.
Wenn es ins Ausland verkauft wird, wird meine ich der Brief eh entwertet und es gibt eine Ausfuhrbesheinigung...wobei es innerhalb der EU ist

??
P.S. Habs zu spät gelesen den Storno Beitrag weiter oben...egal...
@DieterM................Meines Wissens brauchst bei der Abmeldung kein COC Papier, daß braucht der Käufer um es außerhalb von Deutschland wieder zu zulassen.