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Zitat von armstor
Die Hacklerregelung wurde nicht für Schwerarbeiter sondern für diejenigen eingeführt, welche eben in das System 45 Jahre einbezahlt haben. Da gehören auch Beamte und Sesselrücker dazu. Nur diese Variante Hacklerregelung zu nennen war sehr sehr unglücklich.
Oder gibt's einen Unterschied ob ein Maurer oder ein Polizist 45 Jahre einzahlt?
lg Franz 
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Hallo Franz,
grundsätzlich macht es natürlich keinen Unterschied von der Person her.
Allerdings ist es, zumindest in D, so, dass vielmals in Handwerksberufen eine Berufsausbildung schon mit 14 oder 15 Jahren startet, was wohl als Polizist nicht in Frage kommen dürfte.
Und aus meiner Sicht (was allerdings kaum interessiert) sollte es eine 'Lebensarbeitsleistung' geben. Wenn ich also 45 Jahre lang brav einbezahlt habe, sollte es auch möglich sein, vor Beginn des regulären Renteneintrittsalters ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen.
Wenn ich nun mit 15Lebensjahren in eine Ausbildung starte und ohne Unterbrechung bis 60 arbeite, habe ich doch das Soll mehr als erfüllt. So sehe ich das wenigstens........