Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo Franz,
grundsätzlich macht es natürlich keinen Unterschied von der Person her.
Allerdings ist es, zumindest in D, so, dass vielmals in Handwerksberufen eine Berufsausbildung schon mit 14 oder 15 Jahren startet, was wohl als Polizist nicht in Frage kommen dürfte.
Und aus meiner Sicht (was allerdings kaum interessiert) sollte es eine 'Lebensarbeitsleistung' geben. Wenn ich also 45 Jahre lang brav einbezahlt habe, sollte es auch möglich sein, vor Beginn des regulären Renteneintrittsalters ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen.
Wenn ich nun mit 15Lebensjahren in eine Ausbildung starte und ohne Unterbrechung bis 60 arbeite, habe ich doch das Soll mehr als erfüllt. So sehe ich das wenigstens........
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Ja und
Hab ich was anderes geschrieben.
Ich habe von meinem 15. Lebensjahr bis zum 20. igsten als Tischler gearbeitet und dann wurde ich Beamter. Damals mit ganz wenig Gehalt. Oder glaubst du dass Polizisten bis zum 18. Lebensjahr nichts arbeiten.
lg Franz