Die Halbwahrheiten nehmen hier kein Ende. Ich möchte versuchen Licht in Eure Dunkelheit zu bringen.
Auf den Seiten des Bundesamtes für Schifffahrt und Hydrografie (BSH) gibt es eine PDF zum herunter laden.
Über 100m=trifft uns alle nicht
50-100m=auch nicht
Bis 20m= träumen viele von, ist aber auch nicht relevant
Bis 12m=kann schon mal vorkommen
Kleinfahrzeuge bis 7m= das ist das was wir brauchen
Quelle: Wikipedia, Auszug aus BSH Lichterführung:
Zitat:
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Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich,.....
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Ist es also an einem Schlauchboot ohne Steuerstand und ohne Geräteträger nicht möglich Seitenlichter zu führen, reicht ein weißes Rundumlicht. Natürlich sollte man sich dann an die 7kn halten!
In den Links steht auch ganz klar etwas zur Tragweite:
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