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Alt 23.08.2016, 10:54
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l'ombra rossa
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Boot Infos

Zitat:
2. Gebrauchte Boote welche vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht bzw. erzeugt wurden und somit keine CE-Kennzeichnung besitzen, benötigen einen Nachweis, dass diese bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU (EWR) in Verkehr gebracht worden sind.
Als Nachweis des Inverkehrbringens gelten insbesondere Kauf-, Miet-, Leasing- oder Schenkungsverträge sowie Zollbestätigungen, nationale Zulassungen, behördliche Seebriefe oder Yachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Es steht ja alles dort. Dh. beim Kauf in Italien auf frühere (original) Kaufverträge und die nationale Zulassung achten.

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Gruß, Ranko
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