Um Links zu sehen, bitte registrieren
Aus dem Gesetzestext der Verordnung des Landeshauptmannes für Oberösterreich ist nicht ablesbar, dass der Verbrennungsmotor abmontiert werden muss. Wie in den Strafbestimmungen §8 Abs 1, Zif 2. ausgeführt, ist auch nur jemand strafbar, der den Verbrennungsmotor eines Fahrzeuges in der Motorboot-Sommersperre
in Betrieb setzt.