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Zitat von misch
...Ich wollte die Leuchtsignale schon an Silvester abschießen, hab mich aber nicht getraut, da mir das Risiko einen Brand zu verursachen zu hoch erschien.
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Genau so entsorge ich alte Signalmittel fachgerecht. An Sylvester auf freier Fläche - ohne Brand.
Ich habe hiervon
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noch die einfache Vorversion, etwa 10cm lang und nur 2cm im Durchmesser, Die Signalmittel sind einzeln und nicht im Magazin. Ich habe meines mit einer kompletten Tauchausrüstung übernommen. Der Vorbesitzer hat es mit dem Flieger nach Ägypten mit auf Tauchsafari genommen.

Übringens §12 WaffG III Nr. 2 und 4.
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;