Toll, es fällt eine Mahngebühr an, soweit man die Mahnung nicht zustellen kann, obwohl man die EMA-Daten behördenseitig jederzeit abfragen kann?
Eine Ummeldung der Adresse wird noch dazu gleichgestellt mit einer Umschreibung (was ich als Übertragung auf einen Dritten auslegen würde)?
Da reizt wohl jemand das Gebührenmodell aus => "Gebührenoptimierung".