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Alt 13.01.2017, 07:13
Hesekaia Hesekaia ist offline
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Boot Infos

Hallo Kollegen,

hier mal was interessantes zu den Liquids !!
Grüße

Teil 1:
Hamstern 2.0: Maximale Haltbarkeit – Richtige Lagerung – Vernünftige Entsorgung von Liquid
Liquid-News – TPD2 Spezial

Ob im Hinblick auf die kommende Ratifizierung der TPD2 eine Bevorratung mit hochdosierten Liquids oder Nikotinbasen sinnvoll ist und wenn ja, in welchen Menge, muss jeder Dampfer für sich entscheiden.

Interessant ist auch die Frage, ob der Irrsinn der deutschen Gesetzgebung im Lauf der nächsten Jahre nicht nur den Handel mit Nikotinkonzentrationen über 20mg/ ml untersagt, sondern auch deren Besitz, insoweit dieser über geringe Mengen zum Eigengebrauch hinausgeht. Denn dann könnte dem Eigentümer bei Vorratshaltung im großen Stil Absicht zum Handel unterstellt werden, was wiederum ein Straftatbestand wäre.

Doch das sind Spekulationen, die angesichts der Willkür der Legislative ins Nichts führen. Im folgenden geht es deshalb um ganz konkrete Antworten auf Fragen rund um die Bevorratung und generelle Haltbarkeit von Aromen, Basen und Liquids.


1.Was ist eigentlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum – und wer legt es fest?
Unterschieden werden muss zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH), Verfalldatum und Verwendungsdauer.

Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt nichts über eine mögliche Gesundheitsgefährdung aus, sondern informiert über die Produktqualität: Bis zum aufgedruckten Datum gewährleistet der Hersteller beim verschlossenen Produkt, dass dieses unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine Eigenschaften behält. Sind diese Bedingungen sehr spezifisch oder einschränkend, wie etwa bei notwendiger Einhaltung bestimmter Temperaturen oder Lichtbedingungen, dann muss dies auf der Packung angegeben werden.

Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum kann ein Produkt noch wunderbar schmecken und ist keinesfalls sofort verdorben – nur der Hersteller übernimmt keine Garantie mehr dafür und tauscht es im gegenteiligen Fall auch meist nicht mehr um. Doch selbst Händlern ist es erlaubt, Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum zu verkaufen (und sogar umzuverpacken), wenn sie von deren einwandfreiem Zustand überzeugt sind.

Verbrauchsdatum/ Verfallsdatum
Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, die nur mit einer ununterbrochenen Kühlkette vom Hersteller zum Händler transportiert werden dürfen, wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatum ein Verbrauchsdatum angegeben. Auf der Packung findet sich der Hinweis: „Verbrauchen bis…“, sowie eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. Ob der Verbraucher sie nach dem Verfallsdatum noch konsumiert, ist eine individuelle Entscheidung, für die er oder sie alleine haftbar ist.

Verwendungsdauer
Die Verwendungsdauer gibt seit 2003 an, wie lange kosmetische Produkte nach dem Öffnen weiter risikolos verwendet werden können, wenn sie ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar sind. Im Englischen heißt diese Zeitspanne „Period after opening“; deshalb ist auch oft von der PAO die Rede. Sie wird entweder in Monaten (M) oder Jahren (A) ausgedruckt; das entsprechende Symbol auf der Verpackung ist ein geöffneter Cremetiegel.

Wer legt die verschiedenen Daten fest?
Der Lebensmittelunternehmer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum nach eigenem Ermessen und unter Einhaltung der Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches fest.

Der MHD-Aufdruck auf Liquids ist eine freiwillige Leistung
Bei einem Liquid handelt es sich nicht um ein Lebens- oder Arzneimittel.So kommt es, dass noch längst nicht auf allen Liquid-Fläschchen ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist. Das muss nicht unbedingt daran liegen, dass die Liquids importiert sind, wird allerdings bei in Deutschland ansässigen Produzenten zunehmend seltener.

Im Zweifelsfall ist es bei einer Online-Bestellung ohne Mindesthaltbarkeitsdatum immer ratsam, das Lieferdatum auf den Fläschchen zu vermerken. Wer die Muße hat, kann auch beim Händler nachfragen, warum kein MHD angegeben ist – denn natürlich können (theoretisch) zwischen der Produktion etwa in China und der Auslieferung bereits einige Monate verstrichen sein, auch wenn dies in der Praxis selten vorkommt.

E-Zigaretten Fachhändler haben eher selten Liquids ohne Mindesthaltbarkeitsdatum im Programm. Sie können auch hinsichtlich Haltbarkeit und Lagerung ihrer speziellen Aromas beraten. Grundsätzlich gehört die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum zu den Vorgaben, bei denen eine EU-weite Regulierung Sinn machen würde. Ein entsprechendes Gesetz würde Hersteller, Importeure, Zwischenvertriebe und Händler für den Verbraucherschutz insgesamt sensibilisieren und zu einer Wahrnehmung der E-Liquids als sicheres Produkt beitragen.

2.Wie lange ist mein Liquid dann in der Praxis mindestens haltbar?
Hochwertige Liquids sollten sich problemlos zwei Jahre lang lagern lassen. Deshalb sind auch die Verfalldaten auf den meisten Liquidpackungen auf zwei Jahre bzw. 24 Monate beschränkt. Allerdings gibt es noch keine wissenschaftlich gesicherten Langzeitstudien darüber, wie lange die übliche Kombination von Inhaltsstoffen, also Lebensmittelaroma und Nikotin in PG/VG tatsächlich unter welchen Aufbewahrungsbedingungen haltbar sein kann. Für die separaten Inhaltsstoffe gibt es teilweise gesicherte Angaben.


Mindesthaltbarkeit Aromen
Die EG-Aromenverordnung Nr. 1334/2008 schreibt in Art. 15 Abs. 1 i) die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) oder Verbrauchsdatums auf dem Etikett eines Aromagebindes zwingend vor, unabhängig, ob es für Endverbraucher oder Weiterverarbeiter bestimmt ist. Dampfer, die selber mischen, werden also auf ihren Aromafläschchen in jedem Fall ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt finden, falls sie aus EU-Quellen beziehen.

Die Verantwortung bei der Vergabe liegt auch hier auf Seiten der Hersteller; insofern kommen selbst bei ähnlichen Aromen verschiedener Produzenten abweichende MHDs vor. Zudem haben unterschiedliche Aroma-Typen differierende Haltbarkeitszeiträume, die bei Temperaturen zwischen 15 und 25 °C bei sechs bis 24 Monaten liegen. Je nach eingesetzter Verkapselungstechnik kann auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum von mehr als 24 Monaten erreicht werden. Danach kippt das Aroma nicht etwa, aber es kann durchaus an Intensität verlieren.

Mindesthaltbarkeit Glycerin/ Propylenglykol
Die vorsichtigen, weil meist an Pharma- und Kosmetikkonzerne sowie Lebensmittel- und Futterproduzenten ausliefernden Hersteller geben das Mindesthaltbarkeitsdatum für reines VG und PG mit zwischen 12 und 24 Monaten an. Erfahrungswerte sprechen allerdings dafür, dass drei Jahre Lagerung gut möglich sein sollte, solange die Flaschen kühl, luftdicht verschlossen und dunkel aufbewahrt werden. PG ist in jedem Fall länger haltbar als VG; vor allem bei Tiefkühllagerung wird hier öfter auch von fünf und mehr Jahren risikoloser Haltbarkeit gesprochen.

Basenflaschen sollten zur wirklich langen Lagerung vor allem im Fall von Glycerin komplett gefüllt sein, da dieses Wasser aus der Luft aufnehmen kann und sich so selbst verdünnt. Daher beträgt das MHD von reinem Gylcerin etwa für die Landwirtschaft zwischen einem und zwei Jahren – nicht, weil es danach „schlecht“ werden würde, sondern weil die Wahrscheinlichkeit einer Konzentrationsabnahme sinkt; das Glycerin ist dann nicht mehr im lebensmittelrechtlichen Sinne „rein“.

Praktisch gibt es wenig Grund, einen dieser beiden Stoffe in Reinform (also ohne Nikotin) über die risikolosen 24 Monate hinaus zu lagern, da sie von der Gesetzgebung unbeeinflusst weiterhin in Pharmaqualität problemlos beziehbar sein werden.

Mindesthaltbarkeit Nikotin
Hier fängt es naturgemäß an, wirklich interessant zu werden – und gleichzeitig schwammig. Denn in Anbetracht der nahenden TPD2 Ratifizierung liegt es nahe, Basen mit hohem Nikotingehalt zum Mischen zu bevorraten. Eine andere Möglichkeit gibt es auch nicht: Reines Nikotin ist nicht frei (also ohne sogenannten „Giftschein“) verkäuflich, daher erübrigt sich eine Diskussion über sein Mindesthaltbarkeitsdatum per se, welches an sich bei drei bis fünf Jahren liegt. Im Nikotin-Kontext ist also immer über seine Haltbarkeit als Inhaltsstoff einer Basis nachzudenken.

Aufgrund fehlender Langzeitbeobachtungen lässt sich über die tatsächliche Haltbarkeit von Nikotin-Basen auch bei optimalen Lagerungsbedingungen nur spekulieren. Nikotin hat zwar antibakterielle Eigenschaften, diese wirken aber nicht gegen alle Keime; eine Nikotinbasis kann also durchaus kippen. Auf der sichersten Seite ist man wohl mit einer möglichst hochdosierte Nikotin-PG-Basis ohne VG- und ohne Wasseranteil, da Propylenglykol ebenfalls bakterienhemmend wirkt, Glycerin aber nicht. VG-lastige Liquids lassen sich auch mit dieser Mischung immer noch herstellen, allerdings bleibt natürlich immer ein PG-Restanteil – Allergiker also aufgepasst.

Es stimmt natürlich: Je höher die Konzentration, desto geringer die benötigte Lagermenge. Man sollte allerdings zweimal überlegen, ob das auch notwendigerweise zum Abfüllen in möglichst große, wenige Flaschen führen sollte – denn entsteht dann doch mal eine Verunreinigung in einem Behältnis, ist der Verlust besonders hoch.

Ein Wort zu hohen Nikotinkonzentrationen
Das Selbermischen mit hohen Konzentrationen bedeutet immer auch mitrechnen. Für Anfänger, die Zahlenspiele nicht unbedingt zu ihren Hobbys zählen, kann zunächst das Mischen mit einer Basis in der Nikotinkonzentration, die anschließend auch tatsächlich gedampft wird, zielführend sein. Das werden meist maximal 18 mg/ ml sein.

Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Nikotinkonzentration für den menschlichen Körper bei Haut- und oralem Kontakt wie toxisch ist. Lange Zeit gingen hier falsche Zahlen um; dass Nikotin jedoch vergiften und töten kann, steht außer Frage. Konzentrationen um die 36 mg/ ml könnten unter Umständen schon gefährlich sein. Lieber ein bisschen mehr Erfahrung im Umgang sammeln und die Ersparnis oder Haltbarkeit durch höhere Konzentrationen nicht zur ersten Priorität machen.

Natürlich ist diese Empfehlung in Zeiten des Hamsterns ein wenig kontraproduktiv. Nutzer diskutieren bereits die besten Quellen für 56er bis 100er Basen und darüber hinaus. Hiermit zu hantieren erfordert Erfahrung und extreme Vorsicht sowie exzellentes Equipment. Man sollte sich, falls es denn wenig empfehlenswerter Weise solche Hochkonzentrationen sein sollen, jemand suchen, der weiß was er tut und bereit ist, sein Wissen in der Praxis zu teilen. Außerdem sollte ein gewisses Kapital in die Ausstattung fließen, geeignete Nitril-Kautschuk-Chemikalienschutz-Handschuhe getragen sowie eine Spritzschutzbrille und eine Schürze getragen werden – und das ist nur die Kurzversion der empfehlenswerten Vorsichtsmaßnahmen.

Liquid-Haltbarkeit in der Praxis
Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass Propylenglykol in vielen über 30 Monate haltbaren Kosmetika und Medikamenten unter anderem als Konservierungsstoff eingesetzt wird, ist allem chemischen Ermessen nach von einer deutlichen längeren, tatsächlichen Haltbarkeit der meisten Liquids auszugehen. Die Dampf-Praxis hat dies ja inzwischen auch bestätigt. Allerdings gilt: Je sorgfältiger und hygienischer mit dem Liquid umgegangen wird, desto länger die sichere Verwendungsdauer. Gleiches gilt für Aromen und Basen.


3.Wie kann ich die Haltbarkeit optimieren? Was sollte ich bei der Lagerung beachten?
Der Schlüssel zur Verlängerung der Haltbarkeit ist die richtige Lagerung und der sorgfältige Umgang.

a) Stehend lagern
Dies gilt natürlich vor allem für angebrochene Fläschchen, aus denen so keine Flüssigkeit austreten kann. Auch eine eventuelle Trennung von Inhaltsstoffen oder Verkeimungsprozesse lassen sich im Stand besser feststellen.

b) Dunkelheit/ Schutz vor UV-Licht
Ein vor Lichteinfall geschützter Ort ist die wichtigste Empfehlung für eine optimale Haltbarkeit. UV-Licht kann relativ schnell sowohl die Aromenintensität reduzieren als auch die Farbe des Liquids verändern. Licht begünstigt generell jedes Bakterienwachstum. Es kann außerdem Nikotin zersetzen. In einem selten geöffneten Schrank reicht ein offener Karton, ansonsten nutzen viele Dampfer etwa Metalldosen, ausgemusterte Fototaschen oder kleine Holzkisten mit Deckel.

c) Schutz vor Hitze und wechselnden Temperaturen
Übermäßige Wärme und vor allem häufige und heftige Temperaturschwankungen mögen Aromen und Liquids überhaupt nicht. Ob ein tatsächlich durchgehend kühler Ort wie etwa der Kühlschrank die Haltbarkeit und Geschmackskonstanz optimiert, ist nicht eindeutig nachgewiesen – schaden wird eine kühle Umgebung (nicht eiskalte!) Liqudis und Aromen aber keinesfalls. Am ehesten profitieren wohl Aromen und Liqudis mit wenig oder gar keinem Nikotingehalt davon, zumal dann, wenn sie wirklich als langfristiger Vorrat angelegt sind.

Viele Liquids werden bei längerem Kühlschrankaufenthalt zähflüssiger. Sie verdampfen dann schlechter und schmecken deutlich weniger aromatisch. Diesem Effekt wirkt eine vorherige, sanfte Aufwärmung (kein Hitzeschock durch kochendes Wasser!) entgegen. PG zersetzt sich bei über 40°C. Das scheint ein übervorsichtiger Hinweis in unseren Breitengraden – aber abhängig vom Standort und dem Material der Umgebung (etwa Metall) kann es zu so hohen punktuellen Temperaturen in geschlossenen Behältern durchaus kommen.

Ob Basen im Tiefkühlschrank gut aufgehoben sind, auch darüber gibt es noch keine Vergleichsstudien. Es schadet ihnen allerdings ebenfalls nicht (im Gegensatz zum Aroma). Aus biochemischer Sicht würde es Sinn machen, da sich jede Bakterienvermehrung unterhalb von etwa 5°C verlangsamt und ab einem gewissen Minus-Grad ganz zum Erliegen kommt.

d) Variierende Bezugsquellen und Gebinde
Auch wenn außergewöhnlich günstige Angebote locken: Am sichersten ist eine robuste Durchmischung von Basen verschiedener Anbieter. Soll es nur eine Bezugsquelle sein, dann kann man zumindest darauf achten, nicht alle Flaschen aus derselben Charge zu kaufen. So wird das Risiko minimiert, dass im Falle schlampigen Abfüllens oder eingeschlossener Keime nicht der ganze Vorrat betroffen ist.

Generell gilt: nicht vom Preis verführen lassen! Wirklich billige (im Gegensatz zu preiswerten) Basen können eigentlich nur über minderwertiges Nikotin, also Reinheitsklasse 3 oder sogar noch darunter, refinanzierbar sein – wobei allerdings auch die Reinheitsklassen selbst nicht rechtlich normiert sind.
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