Servus Gerhard!
Laut Info des MSVÖ als oberster nationaler Sportverband hat dieser unter
Um Links zu sehen, bitte registrieren folgendes geschrieben:
Italien
Patente
In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).
Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:
ein italienisches Patent oder
ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder
eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.
Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.
H.L.
Was heisst das: Das ein Österreicher auch mit seinem 10m Seen u. Flüssepatent in allen Gewässern wo das Bootfahren nicht untersagt ist fahren darf.
Gruß Rotti
P.S.: Vorabinfo - InKürze wird ein neuer Führerscheinthread im Forum erscheinen welcher hauptsächlich die Küstenpatente in Kroatien betrifft. Gespräche sind mit div. Behörden und Versicherungsanstalten bereits im Gang.