Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:
Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht
.
Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder?
Welchen Vorteil hab ich jetzt wo?
Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m
FB2: 20sm Boote bis 24m.
Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch