Hallo Kollegen!
Das HR Patent gilt im Ausland (Italien, etc) nur für Kroaten. Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52 von Kroatien nach Venedig gefahren. Wir hatten beide das HR Patent. In Venedig beim Einklarieren haben Sie das Schiff sofort an die Kette gelegt (Führen einer Yacht mit nicht gültigem Patent: Mußten dann einen Freund von uns anrufen der damals schon FB 3 hatte. Dann durften wir weiterfahren.
Haben dann auf schnellstem Weg auch das FB 3 in Österreich gemacht. Theorie in Österreich und praktische Prüfung in der Adria im Beisein von 2 österreichischen Prüforganen.
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liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
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