Zitat:
Sehr geehrter Herr Bundschuh
Hochseejachten und maritime Küstenboote können nur Schweizer Bürger oder schweizerische Vereine eintragen lassen (Art. 6 Jachtverordnung; SR 747.321.7). Gemäss Abs. 2 der genannten Bestimmung muss der Verein im Handelsregister eingetragen werden. Gemäss Abs. 4 darf kein ausländischer Einfluss verdeckt oder verheimlicht werden.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Reto Dürler
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes SSA
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Folgende Info eben von höchster Stelle erhalten.
Dieter die Staatsbürgerschaft und Nationalität sind das gleiche. Wir haben nur die deutsche. Für die Schweiz haben wir lediglich eine Bewilligung, um hier 5 Jahre (statt Standard 3 Monate als EU Bürger) zu wohnen. Wir haben weder einen Pass noch dürfen wir wählen. Hierfür muss man nach min. 10jahren dies beantragen, welches dann von der Gemeinde per Volksentscheid bewilligt oder abgelehnt wird.
Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei.
Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have.
In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort.
Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt.
Die Versicherungen kommen hier auch gerne mal durcheinander :).
P.s.: Mit dem Führerschein hat dies nichts zu tun. Dieser muss lediglich von dem Land, auf wessen Gewässer du fährst, anerkannt werden. Dies tut Frankreich mit dem deutschen SEE Schein. Für den Bodensee brauchst man eben dieses Patent oder Gastpatent (ein Monat gültig mit SBFSee nach Beantragung) Oder eben einen schweizerischen Binnen Schein.
In der Schweiz kann man den Hochseeschein (entspricht in etwa dem SKS) machen, sofern man den Schweizer Binnen plus nachweislich 600Betriebsstunden auf Binnengewässern nachweisen kann.
Die Schweiz ist eben gerne mal etwas kompliziert :)
Liebe Grüsse
Martin