Servus Zusammen
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@Nordy, so platt ist die Frage gar nicht.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, hab ich nur mein Allgemeinwissen und das sagt mir:
Wenn ich in meinem Antrag auf Haftpflichtversicherung einen 40 PS Motor angebe, ich aber anschließend einen 50 PS Motor (getunt) fahre und ich einen entsprechenden Unfall habe, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Versicherungen die Zahlung verweigert.
Wobei man sich natürlich fragen muß, ob es dann überhaupt Sinn macht eine Versicherun ab zu schließen.
Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt.
Gruß Peter