Zitat:
Zitat von wwoody
Es stimmt nicht! Du kannst in jeder Bucht anlegen und am Boot bleiben und auch am Land festmachen. Die ersten 3-4 meter ab Meeresgrenze sind nicht rivalitäres öffentliches Gut. Sogar wenn der Rest der Bucht (Grund) Privatbesitz ist, kann dir niemand verbieten festzumachen, um auf deinem Boot zu übernachten.
Was sind K(k)roatische Kw des w(W)ildcampens?
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Dachte ich mir eh...habs wie gesagt ja auch nur gelesen
und mit Kw meinte ich nur Küstenwache, dachte mir es ist grad so modern alles abzukürzen