Moin,
Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung wurden auch Wasserfahrzeuge, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in der Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, so genannten „harmonisierten“ Regeln unterworfen.
Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder – 10. ProdSV) umgesetzt und gilt für Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 gebaut worden sind bzw. erstmals in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Sie gilt auch für deren erforderliche feste Bordausrüstung und Ausrüstungsgegenstände. Die Richtlinie betrifft nicht die Boote der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig.
PS: Ist nicht von mir, habe ich von Wikipedia ein kopiert.
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Gruß Peter
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