Was passiert eigentlich wenn der Beamte beim ersten anmelden verpeilt das es ein EU nichtzulassungsfähiger 2-Tackter ist und den zulässt. Und eine Zeitlang später merkt das da doch Jemand?
Den Gedanken habe ich, weil vor ca. 25-30 Jahren haben bei uns einige einen Weg gefunden sich Ahngelscheine ohne Prüfung aus einem anderem Bundesland zu besorgen der bei uns bei der Behörde anerkannt und umgeschrieben wurde.
Eine Zeitlang später bekammen die alle einen Brief das der Angelschein ungültig ist und die den unter Straffandrohung bei der Behörde abzuliefern hätten.
Nicht das es dir so ähnlich ergeht.
Habe auch in Deutschland nicht lange her neue 2-Tackter im Angebot gesehen.
Stand aber ausdrücklich dran: nicht für Privatverbraucher, nur für Behörden usw.
Gruß
Waldemar
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