Ist ein anderer Thread aber auch da: wo bitte steht das. Die Behörde in Wien behauptet das auch. Am Mittwoch habe ich Zulassung und werde das dort diskutieren. In der Wasserstraßen-Verkehrsordnung steh nur, dass Segelfahrzeuge mit nicht mehr als 4,4 kw die Schleusenbereiche nicht befahren dürfen. Zu Motorfahrzeugen oder Staubereichen finde ich nix.
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Grüße Bernhard
"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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