Zitat:
Zitat von grauer bär
[...]Praktisch sieht man mit einem Scheinwerfer auf dem Wasser aber weniger als ohne. [...]
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Hallo
Dann hast Du aber noch noch gesehen, wenn so ein Frachtkahn oder Flußkreuzschiff um die Ecke kommt :). Da geht die Sonne auf. Da weiß man am RMD Kanal schon 5 Minuten vorher, daß man bald die Angel einholen muß .
Aaaaber ganz allgemein ist sowas eigentlich nicht zulässig, wenn ich §3.05 und §3.06 der BinSchStrO zu Grunde legen würde :
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Gruß Ulf