zum Thema Völkerrecht usw:
viele verwechseln da was: wenn es zu Hause Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestehenden Gesetzen gibt, heisst das nicht automatisch, dass das im Ausland auch so anerkannt wird.
und bilaterale Übereinkommen haben nichts mit der EU oder Schengen zu tun.
Und Visus würde das Verfahren beim EuGH verlieren.
Und es könnte sein, dass er sein Gespann auch in Österreich abstellen muss, es kommt tatsächlich auf die Kombination und Details an, nur so einfach wie geschildert ist es dann doch nicht.
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