CE Konformitätserklärung ist doch ein Produkt der EU..........
Der EuGH hat bei den Auto s, also Grauimport, auch entschieden, daß hier die Werksgarantie nicht in Frage gestellt werden kann
. Wieso sollte das bei Suzuki Deutschland anderst laufen? Im Prinzip muss ich auch hier in Deutschland, wenn ich die Freigabe des Kulanzantrages des Herstellers nicht abwarten will/kann, in Vorleistung gehen.
Zudem ist das mit der Herstellergarantie eh immer so ne Sache, grosszügige Kulanzierung ist eh meist ein Fremdwort