Noch eine Ergänzung. Ich habe gerade in den Garantiebestimmungen des Händlers Folgendes gefunden:
Die vorgenannten Garantien gelten insbesondere nicht für folgende Fälle:
• Geringer Luftverlust innerhalb von 48 Stunden ( bis zu -20% Luftverlust im Vergleich zum Betriebsdruck ).
Ist so etwas zulässig?
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