Zitat:
Zitat von Monoposti
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Ich bin durch und geh mit der ganzen Kutsche wieder zu Wehring & Wolfes.
Was mir besonders gut gefällt, die haben die AGB s für den Otto Normal Bürger übersetzt, so daß man sich mit dem Vers.Kauderwelsch nicht mehr auseinandersetzen muss.
Was ich bis dto. auch nicht gewusst habe..........
Wenn der Trailer von Hand bewegt wird und einen Haft Schaden hinterläßt, dann zahlt die Privathaftplflicht.
Wenn der Trailer sich selbständig macht (ohne angekuppltes KFZ), dann zahlt die Trailerhaftplicht ( übers Boot oder separat)
Wenn der Trailer sich vom KFZ löst, teilen sich KFZ und Trailerhaft die Kosten.Heisst dann aber im Umkehrschluss,habe ich keine Trailerhaftpflicht,zahle ich trotz angekuppelten KFZ die Hälfte ? Ist mir aber auch egal, ist der Bootshaft ist der Trailer includiert.
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Da bin ich auch und bin bisher sehr zufrieden. Hab einfach auch 2 Stellplätze angegeben (Sommer/Winter). Alles kein Thema
Zitat:
Zitat von Tom77
Abgekoppelt ist Trailer nur Versichert, wenn das Boot draufsteht (haftpflicht).
Wenn Trailer alleine wegrollt,..... Ist nicht versichert. Bei den Versicherungen, wo ich angefragt hab, ist dies nicht möglich, in die Bootskasko miteinzuschließen.
Und sind wir uns ehrlich, es geht um 10-20€/Jahr.
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Na ja das müsste ich jetzt echt nachlesen, kann ich mir aber nicht vorstellen:
- hab gerade geslippt und Boot ins Wasser und den Trailer auf dem Gelände vom Bootsverein abgestellt
Wenn der nun aus irgendwelche Gründen sich selbstständig machen würde, hätte ich die Erwartungshaltung das die Bootshaftpflicht das regelt ?
Sonst wären ja die xx Trailer da alle nicht versichert ?