Hallo Ralf
Wenn sich deine Anwort auf den link vom Andreas bezieht: Da steht nicht, daß der Antrieb mit Verbrennungsmotor verboten ist, sondern der Verbrennungsmotor generell.
Zitat:
Als Ausstattung gemäß Abs. 1 gelten Einbau, Anhängen oder sonstiges Mitführen eines Verbrennungsmotors
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Also da geht nix mit Stromerzeuger.
Gruß Ulf