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Alt 01.02.2005, 14:24
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daniels daniels ist offline
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Hallo Stefan,

so leicht darfst Du es Dir nicht machen. Im § 42 der STVZO ist genau definiert was zulässige Anhängelast und Leergewicht bedeutet.
Da gibt es zwar noch die Tolernanzschwelle, aber gerade bei Wohnwagen hast Du den Unterschied zwischen Leergewicht und zul. Gesamtgewicht doch schnell erreicht. Da ist die Propanflasche und der Wassertankinhalt das kleinste übel.

Der 560 er hat doch nach meinem Wissenstand schon zwischen 1400 und 1460 kg (Fabrik)-Leergewicht.

Außerdem ist da Theorie und Fahrpraxis auch noch entscheidend. Ich habe zum Beispiel einen Wagen der darf laut Pkt. 28 der Papiere 1700kg. Ich persönlich finde mit dem 1300 kg Pferdeanhänger, 2 Personen und Material habe ich das gesamte Gespann ausgereizt. An Ampeln und leichten Steigungen merkst Du es dann schon.
Ich habe beim Kauf auch die 1700 kg gesehen und gefreut und bei der ersten Tour unter Belastung geärgert.


Gruß Hans
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