Tja Richard,
da muss ich Dich enttäuschen. Markus hat da leider recht.
Ich hatte heute Nachmittag ein Gespräch mit meiner Rechtsanwältin.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Anhänger. Der muss zugelassen, fahrtüchtig und mit TÜV sein. Sie meinte, dass das Ordnungsamt so eine Anzeige in Ablage P verschiebt und würde den Spieß umdrehen-die Stadt bzw. das Bundesland nicht in der Lage ist unser Eigentum auf öffentlichen Stellflächen zu schützen...
Des weiterem ist doch in 3 1/2 Wochen die Urlaubsnutzung, wo das Booti fit gemacht wird...…
Ich warte mal ab und bin in Bereitschaft.
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Liebe Grüße OLI
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