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Alt 01.02.2005, 16:25
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stephen stephen ist offline
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Hallo,

was man auch noch berücksichtigen kann, ist die Deichsellast, d.h. wenn der Wohnwagen bepackt insgesamt 1600 kg wiegt, aber am Auto angehängt mit 75 kg auf der Anhängekupplung aufliegt, dann werden diese 75 kg der Gewichtszuladung (nicht der Anhängelast) des PKW zugerechnet. Der Wohnwagen wiegt dann faktisch nur noch 1525 kg. Wenn die Polizei Gewichtskontrollen macht, dann wiegt sie den Wohnwagen im angehängten Zustand unter den Rädern und hier zeigt die die Waage logischerweise auch nur die tatsächliche Achslast an, ohne dem Gewicht , das auf der Anhängekupplung liegt.
Gruß
Stephen
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