Zitat:
Zitat von Ralles
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
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Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste
Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.