Hinweise des Auswertigen Amtes mit Stand 3.7.2020
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Hygieneregeln
Außerhalb der Unterkunft sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten und sich regelmäßig die Hände waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt seit 25. Juni 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
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