Zitat:
Zitat von Dutchrockboy
"BEHALTE MIR ABER DAS RECHT VOR EVTL. DAS BOOT ANDERWEITIG ZU VERKAUFEN, ANSONSTEN GEHT ES AN DEN HÖCHSTBIETENDEN!"
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kann sein, dass das Angebot mit diesem Text einer gemeldet hat.
Laut Ebay-Richtlinien ist das nicht zulässig.
Sobald es Gebote gibt (die über einem u.U. vorhandenen Mindestpreis liegen) kommt ein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande, dessen Erfüllung eingeklagt werden kann, inklusive eventuell aufkommender Schadenersatzleistungen (beider Seiten, Käufer wie Verkäufer).
Auch wenn die Auktion noch NICHT vorbei ist.
Chrischan