THEORETISCH musst du ja beim IBS Antrag einen Eigentumsnachweis erbringen, sprich einen Kaufvertrag vorlegen.
Wenn dort ZWEI unterschiedliche Käufer anteilig drinnen stehen, musst du eine EIgnergemeinschaft machen.
Wenn nur du oder nur dein Vater im KV stehen, würde ich auch nur auf diesen einen Namen den IBS ausstellen.
Chrischan
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