Es gilt natürlich das, was hier steht ;-)
Also: Außenbordmotor bis 100 PS, wenn er die Abgasgrenzen gemäß BSO einhält.
Führerscheinfrei nur bis einschließlich 6 PS. Darüber ist das Bodenseeschifferpatent Kat. A erforderlich.
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Gruß Mark
Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke!
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