Hallo Andre,
in den KVR steht unmissverständlich "..dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt". Damit musst Du an einem Boot das eine Höchstgeschwindigkeit von über 7 kn hat auf jeden Fall die Seitenleuchten haben.
Gruß,
Matthias
PS.: KVR gelten natürlich nur auf Küstengewässern, Seeschiffahrtsstraßen und der hohen See.
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