Zitat:
Zitat von Schlauchbootschlauchboot
Entschuldigung, war unpräzise formuliert. Es war ein LED Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer. Der muss offenbar CE haben.
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Der muss nicht offenbar CE haben, sondern ein E- Prüfzeichen. Ralle hat es schon auf den Punkt gebracht.
Also jetzt nochmal langsam. Wenn Du Dir die Scheinwerfer, Rückleuchten etc. an Deinem Auto mal genauer ansiehst, wirst Du jeweils im Glas eine Prägung, ein E mit einer Nummer dahinter sehen. Das bedeutet, dieses Bauteil ist für diesen Zweck offiziell zugelassen.
Verbaust Du an Deinem Fahrzeug Beleuchtungseinrichtungen, welche kein E- Prüfzeichen besitzen und somit nicht zugelassen sind, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Jedenfalls in Deutschland ist das so. Das kann richtig Ärger geben.
Das muss man vielleicht nicht unbedingt wissen, solange man nichts ändert, aber sobald man an einem Fahrzeug herumschraubt, sollte man sich kundig machen.