Zitat:
Zitat von Falko
ist das zugelassen??? Glaube nicht.
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Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich.
Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.
Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein"