Quelle: Schmitz Yachtversicherungen:
"ITALIEN:
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung.
Der italienische Gesetzgeber fordert aktuell folgende neue Mindestdeckungssummen:
min. 6.450.000,– € je Schadenfall für Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
min. 1.300.000,– € je Schadenfall für Sachschäden
Die bisherige Versicherungssumme in Höhe von 7.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden ist damit nicht mehr ausreichend."
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
|