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Alt 04.08.2024, 09:37
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rg3226 rg3226 ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Andymax Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man hier mal langsam darauf hinweisen, dass Spiegelverbreiterungen keine Frage der Gewohnheit oder des Mögens, sondern vorgeschrieben sind, wenn die vorhandenen Aussenspiegel nicht mehr ausreichende Sicht nach hinten bieten. Übrigens mit allen Konsequenzen, wenn man sich nicht dran hält und erst recht, wenn aus diesem Grund was passiert.
Ich glaube nicht das Fahrzeugführer mit breiten Schlauchbooten an PKW algemein mit Zusatzspiegel fahren.

Unser Zar 53 hat eine Breite von 240cm und der Bulli (T6) eine Breite mit Spiegel von 230cm.
Nach dem Gesetz müßten wir mit Zusatzspiegel fahren wie es bei Wohnwagen vorgeschrieben ist.

Zitat von Google Suche:
Es besteht eine gesetzliche Vorschrift, dass Sie Spiegel haben müssen, die Ihnen eine klare Sicht auf einen 4 Meter breiten Bereich neben Ihrem Wohnwagen in einer Entfernung von 20 Metern hinter dem Fahrer ermöglichen . Ein Wohnwagen ist wesentlich breiter als ein Auto, selbst ein großes 4x4, und Sie können das Gesetz einfach nicht einhalten, wenn Sie keine Anhängerspiegel anbringen

Die Sichtkulisse bei Schlauchbooten ist allerdings etwas anders.

Ich bin da ganz erhrlich und schreibe hier das ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht hatte.

Naja in Deutschland kostet ein fehlender Außenspiegel schlappe 15€ aber Frankreich verlangt dafür 600€ (fehlende Zusatzspiegel).

Mich würde mal interessieren wie es bei einer Polizei Kontrolle in Deutschland gehandhabt wird.
Ich bin mir sicher das es hier im Forum auch Polizei Beamte als Schlauchbootfahrer unterwegs sind.
Oder gilt diese Verordnung nur bei Wohnwagen?
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