Muss da noch was los werden........
Zitat:
s gibt viele Situationen, wo man es sich nicht aussuchen kann, die Spur zu wechseln. Und ja, der Andere, der einen gesetzten Blinker sieht, hat auch Pflichten. Aber kommt es zu einem Unfall mit nicht nur einem Kratzer, wird man nach der Ursache suchen und ohne Zusatzspiegel ist man ganz schnell bei den Schuldigen dabei und das mit den 15€ hat sich dann eh schon erledigt.
Sollte der Unfallgegner, selbst wenn er vielleicht eine Teilschuld trägt, auch nur einen Finger verrenkt oder das berühmte Halswirbeltrauma erlitten haben, geht es bereits um Strafrecht. In dem Fall um eine fahrlässige Körperverletzung.
Wie könnten die Folgen aussehen? Bei der Strafe ist je nach Folgen bis vierstelligem Betrag und bis Fahrverbot wohl alles drin. Ob die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellt, wenn Ihr die Zusatzspiegel noch nicht einmal mitgenommen habt, weiß ich nicht. Aber wenn ja, könnte die eigene Kasko Probleme bereiten und die Haftpflicht schlimmstenfalls in Regress gehen.
Und die Ausrede, man sei aufgrund der vielen Spiegel verwirrt, könnte in Zukunft bei ganzen Polizistengenerationen zu Schenkelklopfern führen. Die erzählen nämlich gern mal Anekdoten aus ihrer Dienstzeit.
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Das darfst du!
Ich halte dagegen das mir Fälle bekannt sind worin rechte Zusatzaußenspiegel Fußgänger und Fahrradfahrer verletzt haben als das Fahrzeug ein Schlenker nach recht machen musste wegen ein nicht einsehbares Hindernis.
ich habe von Fällen gehört wo linke Außenspiegel abgerissen wurden weil das Fahrzeug zu weit nach links kam oder ein Fahrzeug auf der Nebenspur nicht die Spur halten konnte. Auch mir ist ähnliches schon passiert , Gottlob ohne Schaden.
Soll doch jeder selbst abwägen wie er verfährt nur Mahnen soll hier keiner-lieber zahle ich 15 €