In der Zeit von Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ist die Lichterführung vorgeschrieben.
Ausnahme Boote unter 7m und einer Geschwindigkeit unter 7kn.dürfen ein weißes Rundumlicht führen (von allen Seiten sichtbare Taschenlampe).
Anders ist es in Gewässern wo die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt.
Dort muß auch am Tage eine vorschriftsmäßige funktionierende Beleuchtung an Bord sein.
Wurde vor vielen Jahren an der Schlei von der WSP belehrt wie ich nur den Bügel am Wiking hatte und keine Beleuchtung.
Aber das nur am Rande...du wilst ja zum Leukermeer in den NL mit deinem Schlauchboot.
Dort ist nach meinem Wissen am Tage mit deinem Boot keine Lichterführung vorgeschrieben.
Anders ist es von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigen Wetter.
Achte lieber auf den angelegten Notstopp und wenn du im Boot stehst oder bewegst als Fahrer eine angelegte Rettungsweste.
Auch für jede sich im Boot befindliche Person eine Rettungsweste mitführen.
Ich habe sie in den NL immer getragen.
Ich habe eine Karte der Geschwindigkeiten angefügt aber die kennst du bestimmt bereits.
Auf der Maas hast du auf beiden Seiten Schnellfahrgebiet mit einer Gesamtlänge von ca. 12km.
Viel Spass in Holland
