Seit der Neuregelung im Jahr 2022 ist dies EU-weit klar geregelt: innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) gilt die Gwährleistung, in den ersten 12 Monaten musst du als Konsument bei B2C Käufen dem Händler nur den Mangel anzeigen, er muss dann reagieren und entsprechend handeln: Nachbessern, beheben, austauschen oder den Verkauf rückabwickeln!
Nach 12 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, ist in diesem Fall ja noch nicht so!
Sollte der Händler "mühsam" werden, solltest du, sofern vorhanden einen Anwalt einschalten! Am Boot selbst herumwerken würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall!!!
Hoffentlich hast du einen Vertragsrechtschutz!
Viel Erfolg!
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lg Roman
*the Boater formerly known as DB600
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