Hallo Thomas,
leider nicht :-(
Letztendlich musste ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.
Jetzt liegt alles bei Gericht und wird entschieden werden müssen.
Meine gerügten Mängel wurden von MWS nicht anerkannt bzw. wurde sich dazu nicht geäußert, der Wasser Eintritt wurde auf ein Tröpfeln herunter gespielt.
VG Gerald
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