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Alt 28.05.2025, 15:08
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Mull Mull ist offline
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Zitat von nursum Beitrag anzeigen
Sodala! Das Teil war gestern das erste Mal im Wasser...
Das einzige was länger dauert als früher ist die Aufpumperei, da ich ja ohne Luft fahren muss, da ich sonst zu breit bin. Aber hier habe ich mir von Makita ein Handgebläse geholt (DAS180Z), dass schafft 1,1 m^3 in der Minute und max. 0,29bar und das passt perfekt und geht super schnell.
Bilder kommen noch, wenn ich welche habe ohne meine Familie...

Ingo
Hallo,
besorg dir doch eine Genehmigung für Überbreite in Deutschland, bis 3 m meine ich problemlos machbar...eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 und § 46 StVO. Die Fahrzeugbreite darf bis 2,55 m (LKW oder Anhänger) 2,55 m sein und mit Ladung einschließlich Ladungsträger nicht breiter als 3 m. Bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t liegt die Zuständigkeit bei den Zulassungsstellen der Kreise und Städte.

Aus dem blauen Forum lautete es 2009 wie folgt:

Hallo zusammen,

da wir aktuelle gerade unsere Sondergenehmigung zum Überbreitentransport (2,56-2,99m) verlängern lassen, hier aktuelle Infos dazu.

Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland ist möglich, einfach Urlaubsfahrten bei den Bemerkungen eintragen.

Ohne eine Begrenzung auf ein Fahrzeug ist möglich, bei Bemerkung einfach Ersatzfahrzeug bei Panne, Kundendienst, Fahrzeugwechsel nach geforderter Mindestvorraussetztung eingeben.

Eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren nicht zulässiger Straßen (Landwirschaftlicher Verkehr frei,...) kann gleich mit ausgestellt werden.

Als Dauergenehmigung ohne Begrenzung der Anzahl der Fahrten für 3 Jahre kostet der Spaß in Bayern aber 700.-€


Zum Jahresanfang kommt eine Änderung, diese ist dann Deutschlandweit gleich und wird vermutlich um einiges günstiger werden (Aussage vom Landratsamt).
Daher jetzt lieber nur bis Jahresende nehmen und nächstes Jahr dann verlängern.

Für uns sind es so "nur" 170.-€ bis Jahresende.
__________________
Grüße, Michael
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nursum (28.05.2025)