Hier mal die Verbotszone um den Segelflugplatz Scharnstein:
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und auch die Flugverbotszone an der Klinik Gmunden:
Quelle:
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Die Identifikation einer Drohne mittels Behörden oder einer App wird mit der Remote ID der Drohne durchgeführt.
Serienmäßig ist es in meiner künftigen Dji mini 4 Pro und auch vom Harry die Dji Mini 2 SE nicht aktiviert weil es Drohnen sind die in der Open Kategorie C0 betrieben werden.
Man kann diese C0 Drohnen aber umlabbeln zur C1 Drohne.
Dann fällt die Gewichtsbeschränkung unter 250 gramm weg und die Höhenbegrenzung von 120m.
Dann wird allerdings die Remote ID aktiviert und man kann sie identifizieren.
Meine bleibt ersteinmal in der Klasse C0.
Bei meinem Herbsturlaub im alten Land nähe Hamburg ist der ganze Bereich eine Kontrollzone und wird von der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) überwacht.
In Kontrollzonen kann man sich eine Genehmigung erteilen lassen und dann aber die Flughöhe von 50m nicht überschreiten.
In Österreich hatte ich etwas von 30 m gelesen.
Das dürfte je nach Land oder Region unterschiedlich sein.
Man sollte sich wie auf dem Wasser über die Gegebenheiten informieren.