Zitat:
Zitat von carandi27
Reiner, das sind für die Flieger die Infos, die für uns die NfB sind. In dem Beispiel geht es um eine Information an die „echten“ Flieger, dass ein Drohnenbetrieb in der Kontrollzone genehmigt wurde. Das ist für uns als Drohnenpiloten nicht von Belang.
Gruß
Andreas
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Ja gut...ich habe das zweite mal übersetzt.
Sind ja auch Kürzel drinnen die ich von der Lehre am Flughafen noch vage kenne.
Vorsicht bei Drohnenaktivitäten rund um die Uhr innerhalb von CTR in Tiefflughöhen bis 120 m über dem Meeresspiegel. Bei VFR-Flügen wird dringend empfohlen, die Mindestflughöhe von 1200 Fuß über dem Meeresspiegel einzuhalten, sofern die Flugsicherung nichts anderes genehmigt. Wenn dies nicht möglich ist, informieren Sie die Flugsicherung.
CTR= Kontrollzone (Control Traffic Region)
VFR=Flug nach Sichtflugregeln.....IFR=Flug nach Instrumentenflugregeln