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Alt 21.07.2025, 14:13
nursum nursum ist offline
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Hi,

also "Wandlung" sprich Rückabwicklung ist das eine, Schadenersatz ist das andere (in dem Fall Spritgeld und evtl. Zeit)! Der Verkäufer hat dich betrogen und das kannst du schriftlich beweisen. Wenn er den Krempel abholt kannst du ihm entgegengehen und keine weiteren Schritte einleiten, anders gehst du zum Rechtsanwalt und die Schadenersatzsnsprüche werden deutlich nach ober scaliert, da der Rechsanwalt nicht gerade günstig ist.

Also als Tipp: Formuliere einen Brief in dem du die Sachlage klarstellst, ihm ein Angebot machst (Abholen und Geld zurück) und eine angemessen Frist zum beantworten setzt, und das Ganze per Einwurfeinschreiben mit Rückschein verschickst.

In dem Schreiben nur kurze eindeutige Sätze verwenden und keinerlei nette Floskeln schreiben. Das habe ich mal bei einem "problematischen" Kunden von meinem Rechtsanwalt gelernt....

Ingo
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Hawaiianer (21.07.2025)