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Alt 12.09.2025, 00:07
PfaffeL PfaffeL ist offline
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Boot Infos

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Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
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Kläre das nur schriftlich mit der Versicherung ab. Lasse den Versicherungsschutz mit der Übermotorisierung bei baugleichem Motor unter Einhaltung des max. zulässigen Gesamtgewicht niederschreiben. Dann muss die auch im Schadensfall einspringen.

Nach einer Übermotorisierung schaut die Wasserschutzpolizei nicht.

Und Finger weg von einem 30 PS E- tec.
.
Auch wenn das nur über meine private Haftpflicht geht? Ich habe keine explizite fürs Boot?
Geht primär um Main und Rhein Dh bundeswasserstrassen?
E-Tec Finger weg? Wieso meinst du ich finde die Technik cool aber wie gesagt im Bootfahrten neu daher immer dankbar für Tipps

Schon mal danke für die vorherige Antwort dann werde ich mich dazu bei meiner Versicherung schlau machen
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