Zitat:
Zitat von Pepper
Moin Rainer,
Du hast zweimal das selbe pdf verlinkt.
NFL 2023-1-2705 wäre dieses hier:
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So ganz verstehe ich die notwendige Beantragung aber nicht, wenn mit einem bestehendem NFL ja bereits eine Allgemeingenehmigung erteilt wird.
Ist die Antwort vom dfs an dich nun eine Genehmigung, die man benötigt, oder ist es der Hinweis, das du speziell diese Genehmigung nicht beantragen brauchtest?
Viele Grüße
Andreas
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Oh vielen Dank lieber Andreas.
Da habe ich wohl etwas geschlafen.
Ich bin in den letzten Tagen dabei mir alles zu sichten was mit Drohnenflug in Kontrollgebieten betrifft.
Die mitgeschickten Links über E-Mail auf meine Anfrage der DFS (Deutsche Flugsicherung) erlauben einen Drohnenflug in meiner Klasse unter gewissen Voraussetzungen.
Ich habe ja in dem Antrag die Adresse des Obsthofes angegeben und den Radius des Fluges.
Darauf ist das automatisierte Antwortschreiben gekommen.
Allerdings habe ich mich weiter mit diesem Thema befasst.
Hier in diesem Film ist es verständlich erklärt.
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Ab 5.00min wird es interessant.
Hier ist eine interessante Online Diskussion:
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Hier ist die 5km x beiderseitig 1km Süd/westlich in Linie der Start und Landebahn vom Airbus Flughafen Finkenwerder eingezeichnet.
In diesem Gebiet reicht die Flugfreigabe der NFL nicht sondern es bedarf eine Flugfreigabe der DFS.
Der Kontrollbereich ist hier größer.
Ist natürlich auch Kontrollgebiet vom Hamburger Flughafen da eine der zwei Bahnen sich fast in Linie befindet