Zitat:
Zitat von schwarzwaelder50
Es steht nirgend, das nur Bootszubehör transportiert werden darf, sondern es heißt:
Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 e) FZV).
Also, wenn ich mein Fahrrad mit im Boot transportiere ist das in Ordnung.
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Aber es muß ein Sportfahrrad sein
